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Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft verfolgt die Zielsetzung, das Werk und die Gedanken des Freiherrn vom Stein wissenschaftlich zu pflegen und im öffentlichen Bewusstsein lebendig zu erhalten. Sie fördert im Rahmen ihres allgemeinen Zwecks den Gesamtbereich der für das öffentliche Leben bedeutsamen Wissenschaften, insbesondere die Geschichtswissenschaft, die Rechts- und Staatswissenschaften, die Wirtschaftswissenschaften und die Sozialwissenschaften. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft hat ordentliche, außerordentliche und fördernde/korporative Mitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede volljährige und unbescholtene Person werden, die ungeachtet ihrer sonstigen Überzeugung bereit und fähig ist, die Zwecke der Stein-Gesellschaft zu unterstützen. Mitglieder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden und entrichten einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Präsidium (Satzung vom 23. Juni 1992).
Die Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, das Kuratorium und das aus zwölf Mitgliedern bestehende Präsidium. Die Mitglieder des Kuratoriums und des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung gewählt, die einmal im Jahr zusammentritt. Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte und wird vom Kuratorium in Grundsatzfragen beraten.
Mitglieder der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft erhalten kostenlos die Veröffentlichungen der Cappenberger Gespräche und der Öffentlichen Vorträge im Rahmen der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder 50,- Euro. Korporative Mitglieder können die Höhe ihres Beitrags selbst bestimmen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit halbjähriger Frist jeweils zum Jahresende möglich.
Haben Sie Interesse, der FVSG beizutreten?
Dann setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung (Kontakt).
